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Schiffsbeteiligungen - Steuerliche Hinweise

Wenn Sie Ihre Schiffsbeteiligung veräußern, beachten Sie bitte die folgenden Aspekte, um steuerliche und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Bei Schifffahrtsgesellschaften, die zur so genannten Tonnagesteuer optiert haben (§ 5a EStG), ist unter Umständen ein Unterschiedsbetrag zu versteuern. Der Unterschiedsbetrag ist unabhängig von dem tatsächlich realisierten Verkaufserlös. Unter Unterschiedsbetrag versteht man die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert des Schiffes zum Zeitpunkt der Option zur Tonnagesteuer.

Steuerberatung


Detaillierte Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Treuhandgesellschaft oder von Ihrem Steuerberater, der die steuerlichen Auswirkungen einer Veräußerung gemäß Ihrer Situation am besten einschätzen kann.


Falls Sie darüber hinaus Steuerberatung benötigen, so können wir Ihnen gerne eine erfahrene Hamburger Kanzlei nennen, die über sehr große Expertise in den genannten Bereichen verfügt. Füllen Sie das Online-Kontaktformular aus oder Sie rufen uns unter der Berlin: 030 - 536 09 900 an.